Da geht die Post abRietze erstreitet wegweisendes Urteil

Andreas A. Berse

 · 06.05.2022

Da geht die Post ab: Rietze erstreitet wegweisendes UrteilFoto: Rietze

Der fränkische Modellautospezialist Rietze hat ein grundsätzliches Urteil zum Thema Lizenzen erstritten, das aufhorchen lässt.

Haben das Urteil für die Modellautofirma erstritten: Lothar Rietze (rechts) mit seinem Sohn Christian in Altdorf bei NürnbergFoto: Rietze
Haben das Urteil für die Modellautofirma erstritten: Lothar Rietze (rechts) mit seinem Sohn Christian in Altdorf bei Nürnberg

Das Aktenzeichen I-20 U117/20 könnte für die Modellauto-Hersteller ein ganz wichtiges werden. Rietze aus Altdorf hat in zweiter Instanz ein interessantes Urteil erstritten, das auch Eisenbahnhersteller und Häuslebauer en miniature interessieren könnte. Die Geschichte ist schnell erzählt. Lothar Rietze: „Seit es DHL gibt, haben wir auch Modelle für die Firma gebaut.“ Die Umsätze lagen nicht selten im siebenstelligen Bereich. „2019 stellte Rietze dann den Streetscooter vor und lieferte ihn natürlich auch in der bekanntesten Version, also als Zustellfahrzeug von DHL.“ Sohn Christian Rietze ergänzt: „Für das Fahrzeug selbst hatten wir natürlich eine Lizenz.“

Doch DHL wollte mehr: Für die gelb eingefärbten Streetscooter mit ihrem Logo in roter Schrift sollten noch einmal zusätzliche Lizenzgebühren fließen, wegen des verwendeten Emblems. Da in der Herrnau 1 in Altdorf mutige Unternehmer sitzen, klagte die Firma gegen den Weltkonzern. Lothar Rietze: „Wir hatten in der ersten Instanz verloren, wollten diese Sache aber endgültig geklärt haben. Dafür war diese Frage für uns einfach zu wichtig.“ Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab den Franken nun recht.

Eine Rolle spielten dabei frühere Verfahren wie das Cartronic-Urteil für Kurt Hesse, heute Firma Autec, das gegen Opel gefällt wurde. Bedeutet: Genauso wie ein Modellautohersteller bei einer Miniatur Warenzeichen und Design beschreibend benutzen darf, gilt dies auch ähnlich bei Logos. Aber: Es ist kompliziert. Für die Richter in Düsseldorf war eine Unterscheidung wichtig: Dieser Grundsatz gilt nur bei Sammler-Miniaturen. Rietze-Modelle stufte die Kammer als solche ein. Doch das gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Erstens: Es muss auch wirklich eine Abbildung der Realität vorliegen, also ein passendes Original nachgezeichnet werden. Und, das ist der zweite Wermutstropfen: Es bedarf in jedem Fall der gerichtlichen Einzelfallprüfung. Trotzdem: Wenn es nicht zur Revision kommt, ist dieses Urteil ein echter Meilenstein.